Gesetzliche Grundlagen
Das Güterkontrollgesetz (GKG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) in der Schweiz. Die entsprechenden Ausführungsvorschriften sind in der Chemikalienkontrollverordnung (ChKV) enthalten. Im Anhang der ChKV werden die kontrollierten Chemikalien aufgeführt.
Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ)
SR 0.515.08 - Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen
Güterkontrollgesetz (GKG)
SR 946.202 - Bundesgesetz vom 13. Dezember 1996 über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter
Chemikalienkotrollverordnung (ChKV)
SR 946.202.21 - Verordnung vom 21. August 2013 über die Kontrolle von Chemikalien mit ziviler und militärischer Verwendungsmöglichkeit.